Ăber die Konferenz
Die Konferenz der EuropĂ€ischen Verfassungsgerichte, die 1972 in Dubrovnik gegrĂŒndet wurde, vereinigt Vertreter von 40 europĂ€ischen Verfassungsgerichten oder ihnen vergleichbaren Institutionen, die eine Normenkontrolle durchfĂŒhren.
Die Konferenz organisiert in regelmĂ€Ăigen AbstĂ€nden Kongresse. Sie fördert den Informationsaustausch unter ihren Mitgliedern insbesondere im Hinblick auf Methode (Verfahren) und Handhabung der Normenkontrolle sowie den Meinungsaustausch ĂŒber institutionelle, strukturelle oder sonstige Probleme auf den Gebieten des öffentlichen Rechts und der Verfassungsgerichtsbarkeit. AuĂerdem ergreift sie MaĂnahmen zur StĂ€rkung der UnabhĂ€ngigkeit der Verfassungsgerichte als wesentliches Element fĂŒr die Garantie und Umsetzung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und legt besonderes Augenmerk auf den Schutz der Menschenrechte. Sie unterstĂŒtzt nachhaltig den Ausbau dauerhafter Beziehungen zwischen europĂ€ischen Verfassungsgerichten und Ă€hnlichen Institutionen.
Der Vorsitz der Konferenz der EuropĂ€ischen Verfassungsgerichte wechselt alle drei Jahre und kann nur von einem Gericht, das Vollmitglied der Konferenz ist, ausgeĂŒbt werden.
From 2021 to 2024, the Constitutional Court of the Republic of Moldova chaired the CECC and hosted the XIXth Congress. The XIXth Congress was held on 22-23 May 2024 in ChiÈinÄu. As usual, a meeting of the Circle of Presidents was held during the Congress. Among other things, it decided that the next Congress, the XXth, would be hosted by the Constitutional Court of the Republic of Albania. The Constitutional Court of the Republic of Albania thus assumed the presidency of the CECC for the current three-year period (2024-2027).