Willkommen
Erlauben Sie mir, Sie als PrĂ€sident des XVII. Kongresses der Konferenz der EuropĂ€ischen Verfassungsgerichte begrĂŒĂen zu dĂŒrfen.
Laut Beschluss, der auf der vorbereitenden Sitzung der im September 2012 in Wien stattgefundenen PrĂ€sidenten-Runde gefasst wurde, hat das georgische Verfassungsgericht nun die Vorsitz-Staffel des XVII. Kongresses der Konferenz der EuropĂ€ischen Verfassungsgerichte ĂŒbernommen. Dementsprechend werden alle hochrangigen Veranstaltungen â einschlieĂlich des Kongresses der Konferenz der EuropĂ€ischen Verfassungsgerichte â die im Zeitraum von 2014 bis 2017 stattfinden, in Batumi durchgefĂŒhrt. Batumi ist eine Stadt, in der das georgische Verfassungsgericht ansĂ€ssig ist. Wir sind stolz darauf, dass Georgien in den letzten zwanzig Jahren das erste Land unter denen ist, dem â obwohl es kein EU-Land ist â die DurchfĂŒhrung des Kongresses anvertraut wurde.
Angesichts der Tatsache, dass Georgien eine lange Geschichte der Rechtskultur hat, prĂ€gt die georgische Verfassung eine jahrhundertelange Tradition des Staatswesens und die grundlegenden Prinzipien der Verfassung von 1921. Das georgische Verfassungsgericht ist das Gerichtsorgan der Verfassungskontrolle, das dazu berufen ist, die Einhaltung der verfassungsmĂ€Ăigen GrundsĂ€tze, aber auch der Gewaltenteilung, der Grundrechte und -freiheiten sicherzustellen, die in der Verfassung niedergeschrieben und garantiert sind. Das georgische Verfassungsgericht unterhĂ€lt enge Beziehungen mit den zustĂ€ndigen lokalen und internationalen Partnern, beteiligt sich an zahlreichen Initiativen, an denen es auch zukĂŒnftig teilzunehmen beabsichtigt.
Das georgische Verfassungsgericht ist seit 2000 ein vollstĂ€ndiges Mitglied der Konferenz der EuropĂ€ischen Verfassungsgerichte, wĂ€hrend der Sitzung in BrĂŒssel. Im gleichen Jahr haben die Verfassungsgerichte Armeniens, Aserbaidschans, Bosnien-Herzegowinas, Lettlands, Luxemburgs, Moldaus und der Ukraine die Rechtsstellung der Vollmitgliedschaft zugewiesen bekommen.
Seit 1972 haben die Konferenz der EuropĂ€ischen Verfassungsgerichte eins nach dem anderen das Verfassungsgericht Jugoslawiens, das Bundesverfassungsgericht, das italienische Verfassungsgericht, das schweizerische Bundesgericht, das spanische Verfassungstribunal, das portugiesische Verfassungstribunal, das tĂŒrkische Verfassungsgericht, das französische Verfassungsgericht, das ungarische Verfassungsgericht, das polnische Verfassungstribunal, das belgische Verfassungsgericht, der Oberste Gerichtshof Zyperns, das litauische Verfassungsgericht,das rumĂ€nische Verfassungsgericht und der österreichische Verfassungsgerichtshof vorgesessen.
Das georgische Verfassungsgericht hat den GerichtsprĂ€sidenten â Mitgliedern der Konferenz â Einladungen zur Teilnahme an der XVII. SitzungderPrĂ€sidenten-Rundeversandt, dievom 09. biszum 11. September 2015 inBatumistattfindenwird. Die GerichtsprĂ€sidenten werden BeschlĂŒsse wĂ€hrend der vorbereitenden Sitzung zu den organisatorischen Fragen bezĂŒglich des nĂ€chsten Kongresses fassen. Nach dem ersten Treffen, das bereits in Dubrovnik 1972 stattgefunden hat, dem die Konferenzen in Baden-Baden, Rom, Losanna, Madrid, Lissabon, Ankara, Paris, Budapest, Warschau, BrĂŒssel, Nikosia, Vilnius, Bukarest und Wien gefolgt sind, wird Batumi nun 2015 die 41 LĂ€nder vertretenden vollen Konferenzmitglieder herzlich begrĂŒĂen.
Batumi ist nun bereit â dank seinem gĂŒnstigen geografischen Standort, der reichen Geschichte und der sich entwickelnden Infrastruktur â âDie PrĂ€sidenten europĂ€ischer Verfassungsgerichte und Ă€hnlicher mit der Wahrung der VerfassungsmĂ€Ăigkeit betrauter europĂ€ischer Institutionen erklĂ€ren im Bestreben, Erfahrungen ĂŒber die Verfassungspraxis und Verfassungsrechtsprechung in einem gesamteuropĂ€ischen Kontext untereinander auszutauschen und zwischen diesen Gerichten und Institutionen einen regelmĂ€Ăigen Kontakt zu pflegen, die Absicht, unter voller Wahrung der richterlichen UnabhĂ€ngigkeit und in gegenseitiger Achtung, wie bisher regelmĂ€Ăig Fachkonferenzen zu veranstaltenâ empfangen zu können, wie die PrĂ€ambel des Statuts der Konferenz der EuropĂ€ischen Verfassungsgerichte sagt, die 1999 in Warschau verabschiedet wurde.
Gestatten Sie mir nun, Ihnen viel Erfolg bei der Erreichung unseres gemeinsamen Zieles â eine demokratische, rechtliche Gesellschaft zu entwickeln und zu stĂ€rken â zuwĂŒnschen, was sich aufgrund der unerschĂŒtterlichen Einhaltung der verfassungsmĂ€Ăigen GrundsĂ€tze und der allgemein anerkannten Grundrechte und -freiheitendurchsetzen lĂ€sst.
Gestatten Sie mir nun, Ihnen viel Erfolgbeider Erreichung unseres gemeinsamen Zielesâeine demokratische, rechtliche Gesellschaft zu entwickeln und zu stĂ€rken âzuwĂŒnschen, was sich aufgrund der unerschĂŒtterlichen Einhaltung der verfassungsmĂ€Ăigen GrundsĂ€tze und der allgemein anerkannten Grundrechte und -freiheitendurchsetzen lĂ€sst.
Icherwartegernden Beginn unserer Diskussionen und freue mich aufrichtig darĂŒber, Sie in der wunderschönen Stadt Batumiempfangen zu dĂŒrfen.
Zaza Tavadze
PrÀsident des georgischen Verfassungsgerichts