Willkommen
FĂŒr den Verfassungsgerichtshof von RumĂ€nien ist eine grosse Ehre, die Arbeiten des XV. Kongresses der Konferenz der europĂ€ischen Verfassungsgerichte auszurichten, der ein hochbedeutendes Ereignis in ihrer TĂ€tigkeit, fĂŒr die GewĂ€hrleistung der Herrschaft der verfassungsrechtlichen GrundsĂ€tze darstellt.
In diesem Kontext erfreue ich mich sehr, den geehrten Teilnehmern, Vollmitglieder aus 40 LĂ€nder, assoziierten Mitglieder, Beobachter und GĂ€ste, organisiert in einer internationalen Einrichtung mit einer gesamteuropĂ€ischen Dimension, ein herzliches âWillkommenâ in Bukarest zu heissen.
Der Umfang dieser Entwicklung grĂŒndet sich auf die groĂzĂŒgige Idee vor 39 Jahren, die durch das Projekt von Dubrovnik der Vorsitzenden der Verfassungsgerichte von Deutschland, Ăsterreich, Italien und der ehemaligen Bundeskrepublik Jugoslavien entstanden ist und zur ErfĂŒllung dessen viele Persönlichkeiten aus dem Bereich des Verfassungsrechts und politischen Leben kontribuiert haben.
Die historischen Entwicklungen am Ende des vorigen Jahrhunderts, die zur EinfĂŒhrung der Demokratie und Rechtstaates im Mittel- und Osteuropa fĂŒhrten, gaben einen beispiellosen Auftrieb fĂŒr die Erweiterung und StĂ€rkung des institutionellen Zusammenarbeitsrahmen der Verfassungsgerichte und deren gemeinsamen Anstrengungen zur ForderĂŒng der von der GrĂŒndundgmitglieder festgestellten Hauptziele: Informationsaustausch in Bezug auf die Arbeitsmethoden und die Verfassungssrechtsprechung in dem allgemeinen europĂ€ischen Kontext, sowie die Intensivierung der Kontakten zwischen den europĂ€ischen Verfassungsgerichten und Ă€hnlichen Institutionen ĂŒber institutionellen, strukturellen und materiellen Probleme im Bereich des Verfassungsgerichtsbarkeit.
In diesem Zusammenhang, schĂ€tzen wir vor allem, dass die Debatte von Bukarest nach einem sehr wichtigen und aktuellen Thema sich richtet: âVerfassungsgerichtsbarkeit: Funktionen und Beziehungen zu den anderen öffentlichen Behördenâ. Wir glauben, dass das zu fĂŒhrende Dialog konsistente und innovative Ideen entwickeln wird, die zur UnabhĂ€ngigkeitsanerkennung der Verfassungsgerichte vor anderen staatlichen Behörden und zur VerstĂ€rkung deren Rolle in der Stabilisierung des Rechtstaates in der zeitgenössischen Gesellschaft, die sich mit zunehmend komplexen und schweren Herausforderungen konfrontiert, dienen werden.
Wie bei anderen Zweigen des nationalen oder europĂ€ischen Rechts, sollte das Verfassungsrecht die neuen sozialen RealitĂ€ten am treuesten spiegeln, deshalb sind neue Reforme in vielen Mitgliedstaaten der Konferenz erforderlich. Der einzige Zweck ist die StĂ€rkung des BĂŒrgervertrauens, sowie der anderen Behörden in das Verfassungsgericichtsbarkeit â als Garant der Demokratie.
Der Kongress gibt den Teilnehmer die Möglichkeit, eigene Erfahrungen, Zweifel oder Gewissheiten zu teilen, und â warum nicht? – bietet Alternativen, Antworten oder Lösungen fĂŒr Probleme, die im Zusammenhang mit den verhandelten Themen entstanden sind.
Die Dinamyk der Entwicklung des rumĂ€nischen Verfassungsgerichtshofs, von GrĂŒndung bis heute, zeigt eine kontinuierliche wachsende Zahl von Beschwerden, die von den staatlichen Hauptinstitutionen zur Lösung geschickt wurden. Deshalb ist fĂŒr uns die Debatte zum Thema auf die Tagesordnung des Kongresses von Bukarest sehr notwendig und zweckmĂ€Ăig. Sie meldet sich harmonisch in der Reihe der vorigen Debatten und dient zur Eröffnung der Perspektive von neuen Konzepten der konstitutionellen Prinzipien gemÀà den heutigen Zeiten.
Hiermit können wir alle zur Bildung des gemeinsamen Erbes des europĂ€ischen Rechts beitragen, indem wir verpflichtet sind, neue Werte zu geben, die immer den BĂŒrgerinteressen und Entwicklung der Demokratie dienen sollen.
Bukarest wird eine wichtige Etappe in der gewaltigen Aufzeichnung der Konfezenz markieren. Möge dieselbe Vision uns auch in den Vorbereitungen fĂŒr die Zukunftkonferenz von Ăsterreich leiten.
PrÀsident des Verfassungsgerichtshofs von RumÀnien
Augustin Zegrean