Willkommen

Im Namen der Konferenz der EuropĂ€ischen Verfassungsgerichte heiĂe ich Sie auf dieser Website herzlich willkommen. FĂŒr den österreichischen Verfassungsgerichtshof ist es eine groĂe Freude und Ehre, derzeit in dieser Konferenz den Vorsitz zu fĂŒhren. WĂ€hrend der VorsitzfĂŒhrung ist es seine Aufgabe, den XVI. Kongress der Konferenz vorzubereiten, der von 12. bis 14. Mai 2014 in Wien stattfinden wird. DarĂŒber hinaus reprĂ€sentiert der österreichische Verfassungsgerichtshof die Konferenz der EuropĂ€ischen Verfassungsgerichte bei internationalen Veranstaltungen, insbesondere bei den Kongressen der weiteren Regional- und Sprachgruppen von Verfassungsgerichten und in der Weltkonferenz der Verfassungsgerichtsbarkeit.
Zur Vorbereitung des XVI. Kongresses der Konferenz der EuropĂ€ischen Verfassungsgerichte hat der österreichische Verfassungsgerichtshof die PrĂ€sidenten dieser Mitgliedergerichte fĂŒr die Zeit von 9.-11. September 2012 zu einer „PrĂ€sidenten-Runde“ nach Wien eingeladen. AnlĂ€sslich dieser Vorbereitungskonferenz werden die PrĂ€sidenten die organisatorischen Vorgaben fĂŒr den nĂ€chsten Kongress beschlieĂen. In inhaltlicher Hinsicht wird es dabei insbesondere um die Festlegung des Fachthemas fĂŒr diesen Kongress und damit um den Gegenstand seiner wissenschaftlichen und praktischen Auseinandersetzung gehen.
Schon die PrĂ€ambel des Statuts der Konferenz stellt die regelmĂ€Ăige Kontaktpflege zwischen Verfassungsgerichten und das Bestreben nach Erfahrungsaustausch ĂŒber die Verfassungspraxis und Verfassungsrechtsprechung im Rahmen von Fachkonferenzen in den Mittelpunkt der TĂ€tigkeit der Konferenz, deren Ziel es ist, die UnabhĂ€ngigkeit von Verfassungsgerichten als essentiellen Bestandteil zur Wahrung und Durchsetzung von Demokratie und Rechtsstaat bei besonderer BerĂŒcksichtigung des Schutzes der Menschenrechte zu fördern.
Mit der Aufgabe, die VerfassungskonformitĂ€t staatlichen Handelns zu garantieren, leistet die Verfassungsgerichtsbarkeit einen Ă€uĂerst wichtigen, ja geradezu notwendigen Beitrag zur Wahrung des Rechtsstaates, zum Schutz der Grundrechte des Einzelnen und zur StĂ€rkung der Demokratie in unseren Staaten.
FĂŒr die PrĂ€sidenten und Mitglieder der Verfassungsgerichte folgt daraus ein groĂes MaĂ an Verantwortung fĂŒr die Bewahrung von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in unseren LĂ€ndern. Eine Verantwortung, der wir uns bei der Wahrnehmung unserer richterlichen Aufgabe stets bewusst sein mĂŒssen.
Das Jahr 2012 lĂ€dt auch zu einem RĂŒckblick auf die vergangenen vierzig Jahre in der Geschichte der Konferenz der EuropĂ€ischen Verfassungsgerichte ein: Im JĂ€nner 1972 traten die Verfassungsgerichte der Bundesrepublik Deutschlands, Italiens, Ăsterreichs und der frĂŒheren Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawiens auf Initiative des zuletzt genannten Gerichts in Dubrovnik erstmals zu einer „Konferenz der EuropĂ€ischen Verfassungsgerichte“ zusammen. Heuer jĂ€hrt sich die GrĂŒndung der Konferenz zum vierzigsten Mal. Im Laufe dieser vier Jahrzehnte entwickelte sich die Konferenz von einer kleinen, exklusiven GesprĂ€chsrunde zu einem Forum von wahrhaft pan-europĂ€ischer Dimension, das derzeit vierzig Vollmitglieder zĂ€hlt.
Die Ursache fĂŒr diesen „Siegeszug“ der Verfassungsgerichtsbarkeit ist vor allem in der politischen Entwicklung in diesem Zeitraum in Europa zu suchen: Als eine Folge des Zusammenbruchs der kommunistischen Weltordnung und der politischen Wende in Mittel-, Ost- und SĂŒdosteuropa entstanden Verfassungsgerichte in nahezu allen Staaten des ehemaligen Ostblock und in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion, die schon bald nach ihrer Schaffung die Mitgliedschaft in der Konferenz erlangten.
DarĂŒber hinaus wurden in manchen europĂ€ischen Staaten Oberste Gerichte â dem „amerikanischen Modell“ der Verfassungsgerichtsbarkeit folgend â zunehmend auch mit verfassungsgerichtlichen Kompetenzen betraut, und haben in der Folge die Konferenz mit ihrer Mitarbeit weiter bereichert.
Nunmehr stellen die zunehmende Internationalisierung des Verfassungsrechts, der Dialog mit dem EuropĂ€ischen Gerichtshof fĂŒr Menschenrechte, aber auch die fĂŒr mehr als die HĂ€lfte der Mitglieder ĂŒberaus bedeutsame, zunehmende Konstitutionalisierung des Rechts der EuropĂ€ischen Union Wissenschaft und Praxis â und damit auch die Konferenz der EuropĂ€ischen Verfassungsgerichte â vor immer neue Herausforderungen. Der Methode der Verfassungsvergleichung und der Vergleichung der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung kommt dabei wachsende Bedeutung zu.
Vor diesem Hintergrund bildet die Konferenz der EuropĂ€ischen Verfassungsgerichte ein eminent wichtiges Forum fĂŒr den regelmĂ€Ăigen, breiten, multilateralen Meinungs-, Gedanken- und Erfahrungsaustausch. DarĂŒber hinaus trĂ€gt die Konferenz auch der Notwendigkeit des „networking“ der nationalen Verfassungsgerichte in hohem MaĂe Rechnung.
Es ist fĂŒr mich und den österreichischen Verfassungsgerichtshof eine besondere Freude, heuer die PrĂ€sidenten der europĂ€ischen Verfassungsgerichte und verfassungsgerichtsĂ€hnlicher Institutionen in Ăsterreich, in jenem Land, von dem die Idee der Verfassungsgerichtsbarkeit ihren Ausgang genommen hat, versammeln zu können.
Prof. Dr. Gerhart Holzinger
PrÀsident des österreichischen Verfassungsgerichtshofes